Update: Bildungskarenz abgeschafft
Die Bildungskarenz wurde in Österreich abgeschafft. Mit 31.03.2025 ist das Modell ausgelaufen, seit 01.04.2025 sind keine neuen Anträge mehr möglich. Seit 2026 gilt die strengere Weiterbildungszeit als Nachfolge. Die aktuell gültigen Regeln liest du im Beitrag Die neue Weiterbildungszeit ab 2026. Dieser Artikel beschreibt zur Einordnung, wie die Bildungskarenz bis 2025 funktioniert hat.
Viele Berufstätige in Österreich kannten die Bildungskarenz als eine der besten Möglichkeiten, sich für ein Studium Zeit zu nehmen: Freistellung vom Job, Weiterbildungsgeld vom AMS und der Arbeitsplatz blieb erhalten. Wie das Modell funktioniert hat und warum die Nachfolge strenger ausfällt, ordne ich hier ein.
Was war die Bildungskarenz?
Die Bildungskarenz war eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Du wurdest für 2 bis 12 Monate von der Arbeit freigestellt. In dieser Zeit erhieltest du Weiterbildungsgeld vom AMS. Das entsprach der Höhe des Arbeitslosengeldes, das dir zugestanden hätte. Dein Arbeitsplatz blieb dir erhalten.
Die Bildungskarenz kann auch in Teilen genommen werden, zum Beispiel 3 Monate jetzt und 3 Monate im nächsten Semester. Innerhalb von 4 Jahren stehen dir insgesamt 12 Monate zu.
Voraussetzungen für die Bildungskarenz
Nicht jeder kann die Bildungskarenz beantragen. Es gibt klare Anforderungen:
- 6 Monate durchgehende Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber (bei befristeten Verträgen: 3 Monate)
- Zustimmung des Arbeitgebers (es gibt keinen Rechtsanspruch)
- Mindestens 20 Wochenstunden nachweisbare Weiterbildung
- Die Bildungsmassnahme muss beruflich relevant oder ein Studium an einer anerkannten Hochschule sein
Der Punkt mit den 20 Wochenstunden ist entscheidend. Das AMS prüft das. Du brauchst eine Bestätigung deiner Hochschule über den Stundenaufwand. Fernstudienprogramme mit ausreichendem ECTS-Volumen erfüllen diese Anforderung in der Regel problemlos.
Gut zu wissen
Die 20 Wochenstunden beziehen sich auf den gesamten Lernaufwand, nicht nur auf Präsenzzeiten. Selbststudium, Online-Vorlesungen, Hausarbeiten und Prüfungsvorbereitung zählen dazu. Die meisten Fernstudien-Module kommen auf 25 bis 30 Stunden pro ECTS-Punkt.
Weiterbildungsgeld: Wie viel bekommst du?
Das Weiterbildungsgeld entspricht dem fiktiven Arbeitslosengeld. Das sind in der Regel 55 Prozent deines letzten Nettoeinkommens. Der Mindestbetrag liegt bei rund 14,53 Euro pro Tag (Stand 2024). Die Auszahlung erfolgt monatlich durch das AMS.
Wichtig: Während der Bildungskarenz darfst du geringfügig dazuverdienen. Die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 518,44 Euro monatlich (2024). Das gibt dir etwas finanziellen Spielraum.
So beantragst du die Bildungskarenz
Der Ablauf ist klar strukturiert:
- Schritt 1: Studienplatz sichern und Bestätigung über den Stundenaufwand einholen
- Schritt 2: Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen (schriftlich)
- Schritt 3: Antrag beim AMS stellen, idealerweise 4 bis 6 Wochen vor Beginn
- Schritt 4: Bildungskarenz antreten und dem AMS regelmässig Nachweise über die Weiterbildung vorlegen
Bildungsteilzeit als Alternative
Du wolltest nicht komplett aus dem Job aussteigen? Dann war die Bildungsteilzeit eine Option. Du reduziertest deine Arbeitszeit um 25 bis 50 Prozent und erhieltest für die Differenz Bildungsteilzeitgeld vom AMS. Das Modell lief 4 Monate bis 2 Jahre und eignete sich für berufsbegleitende Studienprogramme.
Der Vorteil: Du bliebst im Beruf aktiv und hattest trotzdem deutlich mehr Lernzeit. Der Nachteil: Der bürokratische Aufwand war etwas höher, weil die Arbeitszeitänderung mit dem Arbeitgeber genau vereinbart werden musste. Wichtig: Auch die Bildungsteilzeit ist mit 31.03.2025 ausgelaufen und gehört zum Nachfolgemodell der Weiterbildungszeit.
Häufige Fehler bei der Bildungskarenz
- Zu spät beantragen: Das AMS braucht Vorlaufzeit. Wer 2 Wochen vor Studienbeginn den Antrag stellt, riskiert Verzögerungen bei der Auszahlung.
- Stundennachweis vergessen: Ohne Bestätigung der Hochschule über die 20 Wochenstunden wird der Antrag abgelehnt.
- Arbeitgeber nicht einbeziehen: Die Bildungskarenz braucht die Zustimmung deines Arbeitgebers. Frühzeitig ansprechen und gemeinsam planen.
- Falsches Studienprogramm wählen: Nicht jedes Programm erfüllt die AMS-Kriterien. Prüfe vorher, ob dein Studiengang als Bildungsmassnahme anerkannt wird.
Fazit
Die Bildungskarenz fürs Studium war jahrelang ein starkes Instrument für alle, die in Österreich arbeiten und sich weiterbilden wollten. Seit 2025 ist sie abgeschafft, an ihre Stelle ist die strengere Weiterbildungszeit getreten. Wenn du heute ein Studium in Österreich planst, lies zuerst die aktuellen Regeln im Beitrag Die neue Weiterbildungszeit ab 2026. Welche Studienprogramme die Kriterien erfüllen und wie der Beratungsablauf aussieht, kläre ich am besten direkt mit dir: buche ein kostenloses Erstgespräch.
Mehr dazu: Master berufsbegleitend und Weiterbildung.
Häufige Fragen
Gibt es die Bildungskarenz noch?
Nein. Die Bildungskarenz ist mit 31.03.2025 ausgelaufen, seit 01.04.2025 sind keine neuen Anträge mehr möglich. Seit 2026 gilt die strengere Weiterbildungszeit als Nachfolge.
Was hat die Bildungskarenz fürs Studium gebracht?
Du wurdest 2 bis 12 Monate vom Job freigestellt, bekamst Weiterbildungsgeld vom AMS in Höhe des Arbeitslosengeldes, und dein Arbeitsplatz blieb erhalten. Innerhalb von 4 Jahren standen dir 12 Monate zu.
Wie viel Weiterbildungsgeld gab es bei der Bildungskarenz?
In der Regel rund 55 Prozent des letzten Nettoeinkommens, ausgezahlt monatlich vom AMS. Der Mindestbetrag lag 2024 bei etwa 14,53 Euro pro Tag. Geringfügiges Dazuverdienen war erlaubt.
Was gilt heute statt der Bildungskarenz?
Die Weiterbildungszeit ab 2026 mit strengeren Voraussetzungen. Die aktuellen Regeln liest du im Beitrag zur neuen Weiterbildungszeit. Für deine konkrete Planung kläre ich das am besten mit dir im Erstgespräch.
